Blitzer in Darmstadt aktuell am Montag: Wo Sie am 24.08.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! Am 24.08.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Darmstadt unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Aktuellen Informationen zufolge wird in Darmstadt im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Darmstadt kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 24.08.2026 die mobilen Radarfallen in Darmstadt, Hessen
Aufgepasst im 📍 Bereich Blütenallee (Postleitzahl 64291 in Arheilgen, Blütenviertel auf Höhe KiTa "Blütenallee"): Wie am 24.08.2026 um 15:34 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand: 24.08.2026, 19:16 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im August 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Temporäres und dauerhaftes Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?
- Die aktuellen Eilmeldungen von heute
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.