Blitzer auf der A95 aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 30.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
An der Autobahn A95 stehen am Donnerstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 30.04.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer an der A95.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird auf der A95 nach momentanen Informationen im Augenblick an nur einer Position. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Blitzerstandorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 30.04.2026 auf der A95
Geblitzt wird auf der A95 bei Eschenlohe (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) in Bayern. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.04.2026 um 13:23 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.
(Letzte Aktualisierung: 30.04.2026, 13:34 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempo im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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