Mobile Blitzer auf der A535 aktuell am Donnerstag: Wo am 15.01.2026 Radarkontrollen stattfinden
Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 15.01.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A535 unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern auf der A535 am Donnerstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Entlang der A535 sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.01.2026, 10:14 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer auf den Bundesautobahnen rechnen.
Hier stehen aktuell am 15.01.2026 die Blitzer auf der A535
Achtung im Bereich Velbert auf Höhe Pöthen (Kreis Mettmann) in Nordrhein-Westfalen: Wie am 15.01.2026 um 10:02 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone der A535.
Seit 15.01.2026 um 08:06 Uhr ist für die A535 weiterhin eine mobile Radarfalle bei Velbert auf Höhe Tönisheide (Kreis Mettmann) in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand: 15.01.2026, 10:14 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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