Blitzer auf der A650 aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 20.03.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

"Fuß vom Gas" heißt es am 20.03.2026. Auch an diesem Freitag sollten sich alle Autofahrer auf der Autobahn A650 an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer entlang der A650 und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Auch Autobahnbrücken sind eine mögliche Position für temporär durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. (Foto) Suche
Auch Autobahnbrücken sind eine mögliche Position für temporär durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Bild: picture alliance / dpa | Alexander Körner

Derzeitigen Informationen zufolge wird auf der A650 auf einem Abschnitt geblitzt. Die Situation der Verkehrsüberwachung im Streckenverlauf der A650 kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 20.03.2026 die Blitzer auf der A650

Bei Ludwigshafen am Rhein auf Höhe Ludwigshafen-Gartenstadt in Rheinland-Pfalz (Tempolimit 90 km/h) ist momentan an der A650 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 20.03.2026 um 11:54 Uhr.

(Stand: 20.03.2026, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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