Blitzer auf der A93 aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 30.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Auf der Autobahn A93 wird heute geblitzt! An diesem Donnerstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Streckenabschnitten der A93 am 30.04.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. (Foto) Suche
Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Entlang der A93 ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte auf der A93 am 30.04.2026

Geblitzt wird auf der A93 bei Kirchendemenreuth (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) in Bayern. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.04.2026 um 06:38 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.

(Stand: 30.04.2026, 13:34 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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