Mobile Blitzer auf der A61 aktuell am Montag: Wo wird heute, am 01.06.2026 geblitzt?
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 01.06.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A61 unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Montag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Entlang der A61 sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Autobahnverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Bundespolizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen auf allen Autobahnen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 01.06.2026 die Blitzer auf der A61
Vorsicht bei Winningen (Landkreis Mayen-Koblenz) in Rheinland-Pfalz: Wie am 01.06.2026 um 12:13 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A61. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Vorsicht außerdem auf der A61 bei Grafschaft / Gelsdorf (Landkreis Ahrweiler) in Rheinland-Pfalz: Hier befindet sich ebenfalls ein Blitzer an der Autobahn. Gemeldet wurde diese Position am 01.06.2026, 17:54 Uhr.
(Stand: 01.06.2026, 19:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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