Blitzer auf der A61 aktuell am Dienstag: Wo am 12.05.2026 Radarfallen stehen
Im Streckenverlauf der Autobahn A61 müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Dienstag (12.05.2026) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können aktuellen Infos zufolge auf der A61 im Augenblick an 2 Standorten in eine mobile Radarfalle tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Abschnitte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 12.05.2026 die Blitzer auf der A61
Geblitzt wird auf der A61 in der Region Weilerswist / Müggenhausen (Kreis Euskirchen) in Nordrhein-Westfalen. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.05.2026 um 12:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.
Seit 12.05.2026 um 06:33 Uhr ist für die A61 außerdem eine mobile Radarfalle bei Winningen (Landkreis Mayen-Koblenz) in Rheinland-Pfalz gemeldet. Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.
(Stand: 12.05.2026, 13:34 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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