Blitzer auf der A113 aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 11.06.2026 geblitzt?

Pendler aufgepasst! Wer heute, am 11.06.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A113 unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern auf der A113 am Donnerstag im Überblick.

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Raser können aktuellen Infos zufolge auf der A113 im Augenblick auf einem Streckenabschnitt in eine mobile Radarfalle tappen. Die Situation der Verkehrsüberwachung im Streckenverlauf der A113 kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarkontrollen am 11.06.2026 auf der A113

Bei Berlin / Waltersdorf (Kreis Dahme-Spreewald) in Brandenburg ist momentan an der A113 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 11.06.2026 um 05:15 Uhr.

(Stand: 11.06.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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