Mobile Blitzer auf der A24 aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 21.07.2026 geblitzt

Temposündern auf der Autobahn A24 drohen diesen Dienstag (21.07.2026) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und auf welchen Abschnitten der A24 Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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In diesem Fall überwachen mobile Radargeräte auf Dreibein-Stativen das Verkehrsgeschehen von einer Autobahnbrücke aus. (Foto) Suche
In diesem Fall überwachen mobile Radargeräte auf Dreibein-Stativen das Verkehrsgeschehen von einer Autobahnbrücke aus. Bild: picture alliance / dpa | Alexander Körner

Raser können derzeitigen Infos zufolge auf der A24 im Augenblick an einem Standort in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn, wie der A24, kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 21.07.2026 auf der A24

Seit 21.07.2026 um 15:02 Uhr ist für die A24 eine mobile Radarfalle gemeldet in der Region Kremmen / Groß-Ziethen (Kreis Oberhavel) in Brandenburg. Halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 21.07.2026, 19:33 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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