Blitzer in Erlangen aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 03.04.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Erlangen kann es für Autofahrer am 03.04.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Momentan ist in Erlangen an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Erlangen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Erlangen: Radarkontrollen am 03.04.2026 in der Region in Bayern

Vorsicht am 📍 Standort A3 (Postleitzahl 91056 in Kriegenbrunn, Frauenaurach): Wie am 03.04.2026 um 11:13 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 80 km/h-Zone.

Seit 03.04.2026 um 08:31 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich A3 (PLZ 91056 in Häusling, Klosterwald) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 120 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 03.04.2026, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.04.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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