Mobile Blitzer in Rostock aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 11.03.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Mobile Blitzer in Rostock! Auch heute, am Mittwoch, den 11.03.2026 sind Radarkontrollen am Straßenrand aufgebaut und ahnden Tempoverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Rostock.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Rostock im Augenblick an 3 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Rostock: Aktuelle Radarfallen am 11.03.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Geblitzt wird 📍 auf der Oldendorfer Straße, PLZ 18147 in Ortsbeirat 18 : Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Jürgenshof, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Krummendorf, Oldendorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.03.2026 um 11:18 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Seit 11.03.2026 um 09:37 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Barnstorfer Ring (PLZ 18057 in Ortsbeirat 10 : Gartenstadt/Stadtweide, Gartenstadt) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 60 km/h.

📍 Auf dem Südring, PLZ 18059 in Ortsbeirat 12 : Südstadt, Südstadt (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 11.03.2026 um 07:45 Uhr gemeldet.

(Stand von: 11.03.2026, 11:47 Uhr)

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Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Radarwarner

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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