Blitzer in Heidelberg aktuell am Sonntag: Wo Sie am 27.09.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung Autofahrer! Wer heute (27.09.2026) zu schnell auf Heidelbergs Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Geldstrafen und sogar temporär Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Heidelberg am Sonntag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können momentanen Infos zufolge in Heidelberg auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.09.2026, 15:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Blitzer am 27.09.2026 in Heidelberg, Baden-Württemberg
Seit 27.09.2026 um 12:07 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Elsenzweg (PLZ 69123 in Wieblingen). Hier gilt ein Tempolimit von 10 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 27.09.2026, 15:16 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im September 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.09.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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