Blitzer in Heidelberg aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 14.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Achtung, Radarfalle! Am 14.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Heidelberg kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können momentanen Infos zufolge in Heidelberg auf insgesamt 5 Straßen in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Heidelberg: Aktuelle Blitzer-Standorte am 14.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Dossenheimer Landstraße (69121 Handschuhsheim) | 50 km/h | 14.04.2026, 14:04 Uhr | - |
| Bahnhofstraße (69115 Weststadt) | - | 14.04.2026, 14:00 Uhr | - |
| Schwetzinger Straße (69124 Kirchheim) | - | 14.04.2026, 13:31 Uhr | - |
| Gaisbergstraße (69115 Weststadt) | 30 km/h | 14.04.2026, 12:36 Uhr | - |
| L534 (69118 Ziegelhausen) | 70 km/h | 14.04.2026, 14:35 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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