Mobile Blitzer in Hagen aktuell am Samstag: Wo Sie am 20.12.2025 in eine Radarfalle geraten können

Auf den Straßen von Hagen müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Samstag (20.12.2025) ganz besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. Wo aktuell Blitzer aufgebaut sind und wie hoch die Strafen ausfallen können, erfahren Sie hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Geblitzt wird in Hagen den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hagen gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Hagen, Nordrhein-Westfalen am 20.12.2025

Achtung im 📍 Bereich Weststraße (Postleitzahl 58089 in Hagen-Nord, Vorhalle (Hagen)): Wie am 20.12.2025 um 13:37 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 20 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 20.12.2025, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.12.2025, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.