Blitzer in Oberhausen aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 05.08.2026 Raser ins Visier

Mobile Blitzer in Oberhausen! Auch heute (Mittwoch, 05.08.2026) sind Radarfallen versteckt und wollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Oberhausen.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Oberhausen im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Oberhausen gerechnet werden.

Oberhausen: Blitzer-Standorte am 05.08.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird am 📍 Standort Buschhausener Straße, PLZ 46149 in Buschhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.08.2026 um 18:30 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 05.08.2026, 20:15 Uhr)

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.08.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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