Blitzer in Oberhausen aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 28.05.2026 in eine Radarfalle geraten können
Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. In Oberhausen wird auch am heutigen Donnerstag, 28.05.2026 geblitzt. Wir haben alle Standorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Oberhausen im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Oberhausen: Standorte für mobile Blitzer am 28.05.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird im 📍 Bereich Konrad-Adenauer-Allee, PLZ 46049 in Alt-Oberhausen, Neue Mitte. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.05.2026 um 19:24 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 28.05.2026, 20:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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