Mobile Blitzer in Neuss aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 14.06.2026 Raser ins Visier
Im Straßenverkehr von Neuss müssen Verkehrsteilnehmer heute (Sonntag, 14.06.2026) besonders auf der Hut sein, dass sie das erlaubte Tempo einhalten. Wo derzeit geblitzt wird und was bei einem Regelverstoß passiert, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Geblitzt wird in Neuss nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 14.06.2026 die mobilen Radarkontrollen in Neuss, Kreis Rhein-Neuss, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort A57, PLZ 41468 in Grimlinghausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.06.2026 um 14:54 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand von: 14.06.2026, 16:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Juni 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.06.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Mit diesen Tipps machen Sie Ihr Auto fit für den Winter
- Strom- und Heizkosten schlau senken: Diese Tricks machen Sie zum Energie-Sparfuchs
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.