Blitzer in Chemnitz aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 04.12.2025 geblitzt
Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. Auch am heutigen Donnerstag, 04.12.2025 wird in Chemnitz geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Chemnitz stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Sachsen sind daher ohne Gewähr.
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Alle mobilen Radarfallen am 04.12.2025 in Chemnitz, Sachsen
Seit 04.12.2025 um 13:15 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Neefestraße (PLZ 09116 in Schönau). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Weiterhin steht ein Blitzer 📍 auf der Paul-Bertz-Straße, PLZ 09120 in Helbersdorf, Wohngebiet Fritz Heckert. Der Standort wurde am 04.12.2025 um 18:11 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 20 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 04.12.2025, 18:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.12.2025, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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