Blitzer in Chemnitz aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 18.12.2025 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! Am 18.12.2025 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Chemnitz kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Chemnitz an insgesamt 3 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Chemnitz gerechnet werden.

Alle Blitzer am 18.12.2025 in Chemnitz, Sachsen

📍 Auf der Oberfrohnaer Straße, PLZ 09224 in Grüna (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.12.2025 um 09:37 Uhr.

Dazu ist ein Blitzer im 📍 Bereich Wolgograder Allee, PLZ 09123 in Markersdorf, Wohngebiet Fritz Heckert aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 18.12.2025 um 08:04 Uhr bekannt.

Seit 18.12.2025 um 06:33 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle 📍 auf der Neefestraße (PLZ 09116 in Schönau) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 18.12.2025, 10:47 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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