Mobile Blitzer in Chemnitz aktuell am Montag: Hier stehen am 02.11.2026 mobile Radarfallen
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute (02.11.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Chemnitz unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Montag die mobilen Blitzer versteckt sind und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können momentanen Infos zufolge in Chemnitz im Augenblick auf insgesamt 4 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 02.11.2026, 18:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 02.11.2026 die mobilen Radarfallen in Chemnitz, Sachsen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Chemnitztalstraße (09114 Furth) | 30 km/h | 02.11.2026, 18:35 Uhr | - |
| Hofer Straße (09224 Mittelbach) | 50 km/h | 02.11.2026, 18:18 Uhr | - |
| Adelsbergstraße (09127 Kleinolbersdorf, Adelsberg) | 30 km/h | 02.11.2026, 18:19 Uhr | - |
| Emilienstraße (09131 Hilbersdorf) | 50 km/h | 02.11.2026, 14:32 Uhr | - |
(Stand von: 02.11.2026, 18:45 Uhr)
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im November 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im November 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im November 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.11.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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