Blitzer in Solingen aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 02.04.2026 geblitzt?

In Solingen wird heute geblitzt! An diesem Donnerstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Auf welchen Straßen in Solingen am 02.04.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie jetzt bei news.de.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

In Solingen sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarfallen in Solingen, Nordrhein-Westfalen am 02.04.2026

Vorsicht im 📍 Bereich Wermelskirchener Straße (Postleitzahl 42659 in Oberburg, Höhscheid/Burg): Wie am 02.04.2026 um 08:19 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

Achtung desweiteren 📍 auf dem Balkhauser Weg (Postleitzahl 42659 in Balkhausen, Höhscheid/Burg): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 02.04.2026 um 06:55 Uhr und zusätzlich bestätigt am 02.04.2026, 10:13 Uhr.

(Stand von: 02.04.2026, 11:16 Uhr)

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Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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