Mobile Blitzer in Solingen aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 06.05.2026 Raser ins Visier
In Solingen stehen am Mittwoch mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 06.05.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Solingen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Solingen an insgesamt 3 Standorten die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Solingen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Solingen, Nordrhein-Westfalen am 06.05.2026
Seit 06.05.2026 um 11:54 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Zietenstraße (PLZ 42651 in Meigen, Solingen-Mitte). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 06.05.2026 um 10:32 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Frankfurter Damm (PLZ 42653 in Lehn, Solingen-Mitte, Untenscheidt) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 40 km/h.
Außerdem ist ein Blitzer 📍 auf der Wichernstraße, PLZ 42653 in Gräfrath aufgebaut, Tempolimit hier: 10 km/h. Die Position ist seit 06.05.2026 um 16:05 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 06.05.2026, 16:15 Uhr)
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Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.05.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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