Blitzer in Recklinghausen aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 27.07.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! In Recklinghausen kann es für Verkehrsteilnehmer am 27.07.2026 unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Montag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Recklinghausen auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Recklinghausen: Radarkontrollen am 27.07.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Seit 27.07.2026 um 11:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Henrichenburger Straße (PLZ 45665 in Suderwich) auf Höhe Seniorenzentrum Suderwich. Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 27.07.2026, 12:17 Uhr)

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.07.2026, 12:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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