Blitzer in Wuppertal aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 27.12.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Am 27.12.2025 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch am heutigen Samstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Wuppertal an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Hier auf news.de finden Sie die aktuellen Blitzerpositionen in Wuppertal und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Wuppertal im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarfallen am 27.12.2025 in Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
📍 Auf der Schützenstraße, PLZ 42281 in Sedansberg (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 27.12.2025 um 10:13 Uhr.
Achtung desweiteren am 📍 Standort Linde (Postleitzahl 42287 in Linde, Gemarkung Ronsdorf): Hier blitzt es in einer 10 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 27.12.2025 um 08:19 Uhr und zusätzlich bestätigt am 27.12.2025, 10:42 Uhr.
(Stand: 27.12.2025, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.12.2025, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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