Blitzer in Wuppertal aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 04.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! In Wuppertal kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 04.03.2026 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Wuppertal den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 3 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wuppertal gerechnet werden.
Wuppertal: Aktuelle Radarfallen am 04.03.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Vorsicht im 📍 Bereich Röttgen (Postleitzahl 42109 in Uellendahl-Katernberg, Uellendahl, Uellendahl-West auf Höhe AWO Kindertagesstätte Röttgen in Wuppertal): Wie am 04.03.2026 um 15:00 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Achtung außerdem im 📍 Bereich Echoer Straße (Postleitzahl 42369 in Ronsdorf, Bökel): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 04.03.2026 um 14:44 Uhr und zusätzlich bestätigt am 04.03.2026, 14:53 Uhr.
Auch wird geblitzt im 📍 Bereich In den Birken, PLZ 42113 in Uellendahl-Katernberg, Katernberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.03.2026 um 14:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 04.03.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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