Blitzer in Dortmund aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Blitzer am 18.12.2025

In Dortmund stehen am Donnerstag mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 18.12.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Dortmund.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Geblitzt wird in Dortmund nach aktuellen Informationen gerade an 4 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Dortmund gerechnet werden.

Dortmund: Radarfallen am 18.12.2025 in der Region in Nordrhein-Westfalen

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Niederhofer Kohlenweg (44267 Hörde, Loh)30 km/h18.12.2025, 15:38 Uhr-
Bergstraße (44339 Eving, Lindenhorst, Alte Kolonie Eving)30 km/h18.12.2025, 15:10 Uhr-
Buddenacker (44309 Brackel, Neuasseln, Bergbau-Beamtensiedlung Neu-Asseln)50 km/h18.12.2025, 16:44 Uhr-
Lanstroper Straße (44329 Lanstrop)30 km/h18.12.2025, 15:35 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 18.12.2025, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

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Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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