Blitzer in Dortmund aktuell am Freitag: Wo am 17.04.2026 Radarkontrollen stattfinden
In Dortmund stehen am Freitag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 17.04.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Dortmund.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Dortmund im Augenblick an 5 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Dortmund: Blitzer-Standorte am 17.04.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Ruhrallee (44139 Innenstadt Ost, Ruhrallee) | 50 km/h | 17.04.2026, 12:06 Uhr | - |
| Borsigstraße (44145 Innenstadt Nord) | 30 km/h | 17.04.2026, 11:59 Uhr | - |
| Vogelpothsweg (44149 Dorstfeld) | 30 km/h | 17.04.2026, 11:24 Uhr | - |
| Kortental (44149 Dorstfeld) | 30 km/h | 17.04.2026, 09:25 Uhr | - |
| Wieckesweg (44309 Brackel) | 30 km/h | 17.04.2026, 07:56 Uhr | - |
(Stand: 17.04.2026, 12:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 12:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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