Blitzer in Dortmund aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 10.05.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Achtung, Radarkontrolle! In Dortmund kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 10.05.2026 unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Sonntag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Dortmund an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Dortmund kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 10.05.2026 in Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Seit 10.05.2026 um 15:53 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Märkische Straße (PLZ 44141 in Innenstadt Ost). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Dazu wird geblitzt 📍 auf der Dorstfelder Allee, PLZ 44147 in Dorstfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.05.2026 um 15:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 10.05.2026, 16:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.05.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Elektroauto zuhause laden: Der richtige Stromanschluss für Ihre Wallbox
- Sind Sie geblitzt worden? Geblitzt.de prüft Ihren Bußgeldbescheid und die rechtlichen Möglichkeiten
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.