Mobile Blitzer in Dortmund aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Blitzer am 03.03.2026
Achtung, Radarkontrolle! In Dortmund kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 03.03.2026 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Dienstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Dortmund an insgesamt 4 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Dortmund, Nordrhein-Westfalen am 03.03.2026
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Burgholzstraße (44145 Innenstadt Nord) | 50 km/h | 03.03.2026, 10:31 Uhr | - |
| Brackeler Straße (44145 Innenstadt Nord) | 50 km/h | 03.03.2026, 09:36 Uhr | - |
| Stadtrat-Cremer-Allee (44141 Gartenstadt) | 30 km/h | 03.03.2026, 08:29 Uhr | - |
| Preußische Straße (44339 Eving) | 30 km/h | 03.03.2026, 08:14 Uhr | - |
(Stand von: 03.03.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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