Blitzer in Dortmund aktuell am Dienstag: Wo Sie am 14.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

Im Straßenverkehr von Dortmund müssen Verkehrsteilnehmer heute (Dienstag, 14.04.2026) ganz besonders aufpassen, dass sie nicht in eine Radarfalle tappen. Wo derzeit ein Blitz vom Straßenrand droht und Aktuelles zu den Bußgeldern, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Geblitzt wird in Dortmund den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 7 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Dortmund gerechnet werden.

Alle Radarkontrollen am 14.04.2026 in Dortmund, Nordrhein-Westfalen

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Märkische Straße (44141 Gartenstadt)30 km/h14.04.2026, 20:01 Uhr-
Faßstraße (44263 Hörde, Remberg)30 km/h14.04.2026, 19:35 Uhr-
Borsigstraße (44145 Innenstadt Nord)30 km/h14.04.2026, 19:26 Uhr-
Berghofer Straße (44269 Aplerbeck, Berghofen)50 km/h14.04.2026, 19:27 Uhr-
Niederhofer Kohlenweg (44267 Hörde, Loh)30 km/h14.04.2026, 19:19 Uhr-
Im Defdahl (44141 Körne)30 km/h14.04.2026, 18:40 Uhr-
Vogelpothsweg (44149 Dorstfeld)30 km/h14.04.2026, 16:21 Uhr-

(Stand von: 14.04.2026, 20:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere interessante KFZ-Themen:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.