Blitzer in Magdeburg aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 16.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Mobile Blitzer in Magdeburg! Auch am heutigen Donnerstag (16.04.2026) sind Radarkontrollen am Straßenrand versteckt und wollen Raser zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Magdeburg.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Magdeburg den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 6 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Magdeburg gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Magdeburg, Sachsen-Anhalt am 16.04.2026
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| St.-Michael-Straße (39112 Sudenburg) | 30 km/h | 16.04.2026, 08:09 Uhr | - |
| Friedrich-Ebert-Straße (39114 Cracau, Stadion) | 30 km/h | 16.04.2026, 07:30 Uhr | - |
| Alt Salbke (39122 Salbke, Gewerbegebiet Salbke) | 30 km/h | 16.04.2026, 07:25 Uhr | - |
| Am Hopfengarten (39120 Hopfengarten im Bereich Grundschule "Am Hopfengarten") | 30 km/h | 16.04.2026, 07:19 Uhr | - |
| Hermann-Hesse-Straße (39118 Reform) | 30 km/h | 16.04.2026, 07:21 Uhr | - |
| Zerrennerstraße (39110 Diesdorf) | 50 km/h | 16.04.2026, 07:56 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 08:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 08:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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