Mobile Blitzer in Magdeburg aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 02.06.2026
Auf den Straßen von Magdeburg müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Dienstag, den 02.06.2026 aufmerksam sein, dass sie nicht schneller als die vorgeschriebene Geschwindigkeit fahren. Wo aktuell geblitzt wird und Aktuelles zum Bußgeldkatalog, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Magdeburg im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Blitzer am 02.06.2026 in Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Seit 02.06.2026 um 12:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Neuer Renneweg (PLZ 39130 in Neu Olvenstedt). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 02.06.2026, 16:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.06.2026, 16:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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