Blitzer in Leipzig aktuell am Freitag: Hier stehen am 13.03.2026 mobile Blitzer
Rasern in Leipzig drohen diesen Freitag (13.03.2026) deftige Geldstrafen, denn es werden Radarkontrollen durchgeführt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders aufmerksam fahren sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Leipzig an insgesamt 7 Standorten die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Leipzig kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Leipzig, Sachsen am 13.03.2026
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Mauersbergerstraße (04299 Südost, Stötteritz) | 30 km/h | 13.03.2026, 19:19 Uhr | - |
| Kommandant-Prendel-Allee (04299 Südost, Stötteritz) | 50 km/h | 13.03.2026, 19:12 Uhr | - |
| Theodor-Heuss-Straße (04328 Ost, Sellerhausen-Stünz) | 50 km/h | 13.03.2026, 19:08 Uhr | - |
| Linkelstraße (04159 Nordwest, Wahren) | 50 km/h | 13.03.2026, 18:42 Uhr | - |
| Althener Straße (04319 Ost, Althen-Kleinpösna) | 50 km/h | 13.03.2026, 18:36 Uhr | - |
| Konradstraße (04315 Ost, Volkmarsdorf) | 40 km/h | 13.03.2026, 18:30 Uhr | - |
| Tresckowstraße (04157 Nord, Gohlis) | 30 km/h | 13.03.2026, 15:57 Uhr | - |
(Stand von: 13.03.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.03.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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