Blitzer in Leipzig aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 11.03.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Leipzig kann es für Verkehrsteilnehmer am 11.03.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Geblitzt wird in Leipzig nach aktuellen Informationen gerade an 6 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Leipzig kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Leipzig: Aktuelle Standorte für Blitzer am 11.03.2026 in der Region in Sachsen

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Olbrichtstraße (04157 Nordwest, Möckern im Bereich Betreutes Wohnen Olbrichtstraße)30 km/h11.03.2026, 15:37 Uhr-
Marschnerstraße (04109 Mitte, Zentrum-West)50 km/h11.03.2026, 14:55 Uhr-
Riesaer Straße (04319 Ost, Engelsdorf)30 km/h11.03.2026, 14:39 Uhr-
Schenkendorfstraße (04275 Süd, Südvorstadt)v km/h11.03.2026, 14:34 Uhr-
Breitenfelder Straße (04155 Nord, Gohlis-Süd)50 km/h11.03.2026, 14:28 Uhr-
Täubchenweg (04317 Südost, Reudnitz-Thonberg, Reudnitz)30 km/h11.03.2026, 14:11 Uhr-

(Stand von: 11.03.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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