Mobile Blitzer in Leipzig aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 04.03.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! In Leipzig kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 04.03.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Leipzig wurden nach aktuellen Angaben 6 mobile Blitzer aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Leipzig kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Leipzig: Standorte für Blitzer am 04.03.2026 in der Region in Sachsen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Eisenbahnstraße (04315 Ost, Volkmarsdorf) | 30 km/h | 04.03.2026, 11:21 Uhr | - |
| Hermann-Liebmann-Straße (04315 Ost, Neustadt-Neuschönefeld, Neustadt im Bereich Integrative Kindertagestageseinrichtung "Knirpsenstadt") | 30 km/h | 04.03.2026, 09:48 Uhr | - |
| Theodor-Heuss-Straße (04328 Ost, Sellerhausen-Stünz) | 50 km/h | 04.03.2026, 10:09 Uhr | - |
| Wurzner Straße (04315 Ost, Volkmarsdorf) | 30 km/h | 04.03.2026, 09:11 Uhr | - |
| Volksgartenstraße (04347 Nordost, Schönefeld-Ost) | 30 km/h | 04.03.2026, 08:14 Uhr | - |
| Rippachtalstraße (04249 Südwest, Knautkleeberg-Knauthain) | 70 km/h | 04.03.2026, 07:45 Uhr | - |
(Stand von: 04.03.2026, 11:47 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Radarwarner in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Handy selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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