Mobile Blitzer in Leipzig aktuell am Freitag: Hier stehen am 27.02.2026 mobile Blitzer
Am 27.02.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Freitag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Leipzig an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst könnte es teuer werden! In diesem Artikel finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Leipzig und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Leipzig an insgesamt 7 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.02.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarkontrollen am 27.02.2026 in Leipzig, Sachsen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Theodor-Heuss-Straße (04328 Ost, Sellerhausen-Stünz) | 50 km/h | 27.02.2026, 19:01 Uhr | - |
| Ludwig-Erhard-Straße (04103 Mitte, Zentrum-Ost) | 50 km/h | 27.02.2026, 18:53 Uhr | - |
| Prinz-Eugen-Straße (04277 Süd, Connewitz) | 50 km/h | 27.02.2026, 18:37 Uhr | - |
| Messe-Allee (04357 Nord, Seehausen) | 50 km/h | 27.02.2026, 18:10 Uhr | - |
| Franzosenallee (04289 Südost, Probstheida) | 50 km/h | 27.02.2026, 16:28 Uhr | - |
| Philipp-Rosenthal-Straße (04103 Mitte, Zentrum-Südost, Thonberg) | 50 km/h | 27.02.2026, 15:28 Uhr | - |
| Alte Tauchaer Straße (04288 Südost, Liebertwolkwitz) | 50 km/h | 27.02.2026, 10:22 Uhr | - |
(Stand: 27.02.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.02.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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