Blitzer in Leipzig aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 25.06.2026 mobile Blitzer
Achtung, Radarfalle! Am 25.06.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Leipzig kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Leipzig gerade an 4 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Leipzig gerechnet werden.
Leipzig: Radarfallen am 25.06.2026 in der Region in Sachsen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| A14 (04319 Ost, Heiterblick) | - | 25.06.2026, 07:40 Uhr | - |
| Thünenstraße (04129 Nord, Eutritzsch) | 30 km/h | 25.06.2026, 07:46 Uhr | - |
| Delitzscher Landstraße (04158 Nord, Wiederitzsch) | 30 km/h | 25.06.2026, 07:27 Uhr | - |
| Diezmannstraße (04207 Südwest, Kleinzschocher) | 50 km/h | 25.06.2026, 07:06 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 25.06.2026, 08:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.06.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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