Mobile Blitzer in Leipzig aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 15.04.2026 Raser ins Visier
Am 15.04.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". An diesem Mittwoch sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Leipzig an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Hier erfahren Sie, an welchen Standorten sich die Blitzer in Leipzig befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Leipzig an insgesamt 4 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Sachsen sind daher ohne Gewähr.
Leipzig: Standorte für mobile Blitzer am 15.04.2026 in der Region in Sachsen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Ferdinand-Lassalle-Straße (04109 Mitte, Zentrum-West, Bachviertel) | 30 km/h | 15.04.2026, 19:45 Uhr | - |
| Am Sportforum (04105 Mitte, Zentrum-Nordwest) | 50 km/h | 15.04.2026, 19:12 Uhr | - |
| Paunsdorfer Allee (04329 Ost, Heiterblick) | 50 km/h | 15.04.2026, 18:52 Uhr | - |
| Bornaische Straße (04279 Süd, Dölitz-Dösen) | 50 km/h | 15.04.2026, 10:27 Uhr | - |
(Stand von: 15.04.2026, 20:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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