Blitzer in Leipzig aktuell am Montag: Hier wird heute, am 09.02.2026 geblitzt
Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. In Leipzig wird auch am heutigen Montag, 09.02.2026 geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Leipzig im Augenblick an 7 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Leipzig gerechnet werden.
Alle mobilen Blitzer am 09.02.2026 in Leipzig, Sachsen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Alte Messe (04103 Mitte, Zentrum-Südost, Thonberg) | 30 km/h | 09.02.2026, 19:33 Uhr | - |
| Berliner Straße (04129 Nord, Eutritzsch) | 50 km/h | 09.02.2026, 19:32 Uhr | - |
| Prager Straße (04317 Südost, Reudnitz-Thonberg) | 30 km/h | 09.02.2026, 18:46 Uhr | - |
| Marschnerstraße (04109 Mitte, Zentrum-West, Bachviertel) | 50 km/h | 09.02.2026, 18:43 Uhr | - |
| Messe-Allee (04356 Nord, Seehausen) | 50 km/h | 09.02.2026, 18:08 Uhr | - |
| Theresienstraße (04129 Nord, Eutritzsch) | 30 km/h | 09.02.2026, 17:40 Uhr | - |
| Stahmelner Straße (04159 Nordwest, Wahren) | 30 km/h | 09.02.2026, 15:15 Uhr | - |
(Stand von: 09.02.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.02.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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