Blitzer in Leipzig aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 22.12.2025 Raser ins Visier

Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. Geblitzt am heutigen Montag, 22.12.2025 auch in Leipzig. Wir haben alle Standorte der mobilen Blitzer für Sie.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Geblitzt wird in Leipzig den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 4 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Blitzerstandorte in Leipzig, Sachsen am 22.12.2025

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Gerberstraße (04105 Mitte, Zentrum-Nord)50 km/h22.12.2025, 11:21 Uhr-
Bahnhofstraße (04158 Nord, Wiederitzsch)30 km/h22.12.2025, 10:42 Uhr-
Ferdinand-Lassalle-Straße (04109 Mitte, Zentrum-West, Bachviertel)30 km/h22.12.2025, 09:11 Uhr-
Max-Liebermann-Straße (04157 Nord, Gohlis-Nord)-22.12.2025, 11:30 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 22.12.2025, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.12.2025, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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