Mobile Blitzer in Bremen aktuell am Sonntag: Hier stehen am 28.06.2026 mobile Radarfallen
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer am heutigen 28.06.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Bremens Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Sonntag die mobilen Blitzer versteckt sind und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Bremen gerade an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.06.2026, 20:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Bremen am 28.06.2026
📍 Auf der Hammersbecker Straße, PLZ 28755 in Bremen-Nord, Vegesack, Fähr-Lobbendorf (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.06.2026 um 20:00 Uhr.
Achtung außerdem 📍 auf der Münchener Straße (Postleitzahl 28217 in Bremen-West, Walle, Utbremen): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 28.06.2026 um 14:34 Uhr und zusätzlich bestätigt am 28.06.2026, 20:11 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 28.06.2026, 20:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.06.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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