Blitzer in Bremen aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 14.03.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Mobile Blitzer in Bremen! Auch heute, am Samstag, den 14.03.2026 sind Radarkontrollen am Straßenrand aufgebaut und wollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Bremen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Bremen an insgesamt 3 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 14.03.2026, 19:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Bremen: Radarkontrollen am 14.03.2026 in der Region
Geblitzt wird im 📍 Bereich Autobahnzubringer Arsten, PLZ 28277 in Bremen-Süd, Obervieland, Kattenturm. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.03.2026 um 18:47 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
Auch ist ein Blitzer am 📍 Standort Beim Handelsmuseum, PLZ 28195 in Bremen-Mitte, Mitte, Bahnhofsvorstadt aufgebaut, Tempolimit hier: 20 km/h. Die Position ist seit 14.03.2026 um 11:56 Uhr bekannt.
Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich Stockholmer Straße (Postleitzahl 28719 in Bremen-Nord, Burglesum, Burgdamm, Marßeler Feld): Hier wird in einer 10 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 14.03.2026 um 16:08 Uhr und zusätzlich bestätigt am 14.03.2026, 19:07 Uhr.
(Stand: 14.03.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.03.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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