Mobile Blitzer in Bremen aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 16.04.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Bremen kann es für Verkehrsteilnehmer am 16.04.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Bremen an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Bremen am 16.04.2026
Geblitzt wird am 📍 Standort Hafenstraße, PLZ 28217 in Bremen-West, Walle, Überseestadt, Heimatviertel. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.04.2026 um 17:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
Achtung außerdem am 📍 Standort Niedersachsendamm (Postleitzahl 28201 in Bremen-Süd, Neustadt, Huckelriede): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 16.04.2026 um 17:34 Uhr und zusätzlich bestätigt am 16.04.2026, 19:39 Uhr.
(Stand: 16.04.2026, 20:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 20:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Behalten Sie den Durchblick: Die besten Tipps für beschlagene Autoscheiben
- Studien warnen: Diese Lebensmittel beschleunigen das Altern
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.