Mobile Blitzer in Bremen aktuell am Samstag: Wo Sie am 18.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarfalle! Am 18.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Bremen kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bremen den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 3 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Bremen am 18.04.2026
Achtung im 📍 Bereich Wilhelm-Kaisen-Brücke (Postleitzahl 28199 in Bremen-Süd, Neustadt, Alte Neustadt): Wie am 18.04.2026 um 19:43 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Auch wird geblitzt 📍 auf der Neuenlander Straße, PLZ 28201 in Bremen-Süd, Neustadt, Huckelriede. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.04.2026 um 18:52 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
📍 Auf der Malerstraße, PLZ 28207 in Bremen-Ost, Hemelingen, Hastedt auf Höhe Evangelische Auferstehungsgemeinde (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 18.04.2026 um 17:44 Uhr gemeldet.
(Stand: 18.04.2026, 20:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.04.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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