Mobile Blitzer in Bremen aktuell am Samstag: Wo wird heute, am 28.03.2026 geblitzt?
Achtung, Radarfalle! Am 28.03.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Bremen unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Samstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Bremen wurden nach aktuellen Angaben 4 mobile Blitzer aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Bremen am 28.03.2026
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Große Johannisstraße (28199 Bremen-Süd, Neustadt, Alte Neustadt) | 50 km/h | 28.03.2026, 11:02 Uhr | - |
| Oldenburger Straße (28259 Bremen-Süd, Huchting, Kirchhuchting) | 70 km/h | 28.03.2026, 10:49 Uhr | - |
| Oldenburger Straße (28199 Bremen-Süd, Neustadt, Neuenland) | 60 km/h | 28.03.2026, 10:39 Uhr | - |
| Borgfelder Heerstraße (28357 Bremen-Ost, Borgfeld, Borgfeld-West) | 50 km/h | 28.03.2026, 11:00 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 28.03.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.03.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Eilmeldungen im Überblick: Die aktuelle Nachrichtenlage auf news.de
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.