Mobile Blitzer in Koblenz aktuell am Dienstag: Wo Sie am 16.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
"Fuß vom Gas" heißt es am 16.12.2025. Am heutigen Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Koblenz an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie die aktuellen Blitzerpositionen in Koblenz und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Koblenz im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 16.12.2025 die Radarkontrollen in Koblenz, Rheinland-Pfalz
Im 📍 Bereich Metternicher Weg, PLZ 56072 in Metternich (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.12.2025 um 13:21 Uhr.
Seit 16.12.2025 um 11:58 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle 📍 auf der Weißenthurmer Straße (PLZ 56070 in Bubenheim) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Stand von: 16.12.2025, 14:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.12.2025, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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