Mobile Blitzer in Koblenz aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 22.04.2026
Mobile Blitzer in Koblenz! Auch am heutigen Mittwoch (22.04.2026) sind Radarkontrollen am Straßenrand aufgebaut und ahnden Tempoverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Koblenz.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Koblenz im Augenblick an 3 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 22.04.2026 die Blitzer in Koblenz, Rheinland-Pfalz
Achtung am 📍 Standort B9 (Postleitzahl 56073 in Goldgrube): Wie am 22.04.2026 um 15:06 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Seit 22.04.2026 um 14:27 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle 📍 auf der Alte Heerstraße (PLZ 56076 in Horchheimer Höhe) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
Achtung desweiteren am 📍 Standort B49 (Postleitzahl 56076 in Horchheimer Höhe): Hier wird in einer 80 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 22.04.2026 um 13:53 Uhr und zusätzlich bestätigt am 22.04.2026, 15:11 Uhr.
(Stand von: 22.04.2026, 15:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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