Blitzer in Koblenz aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 16.03.2026

Temposündern in Koblenz drohen diesen Montag (16.03.2026) saftige Ordnungsgelder, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, lesen Sie hier auf news.de.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

In Koblenz sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Rheinland-Pfalz sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 16.03.2026 die Blitzer in Koblenz, Rheinland-Pfalz

Vorsicht 📍 auf der Behringstraße (Postleitzahl 56073 in Rauental): Wie am 16.03.2026 um 17:46 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

Achtung weiterhin am 📍 Standort Moselweißer Straße (Postleitzahl 56073 in Rauental auf Höhe Seniorenresidenz Moseltal): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 16.03.2026 um 15:52 Uhr und zusätzlich bestätigt am 16.03.2026, 18:07 Uhr.

(Stand von: 16.03.2026, 18:18 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.03.2026, 18:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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