Blitzer in Trier aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 28.02.2026 Raser ins Visier
Wer am heutigen Samstag in Trier sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 28.02.2026 werden von der Polizei wieder mobile Tempokontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Trier.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Trier an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.02.2026, 14:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Trier: Aktuelle Radarkontrollen am 28.02.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Seit 28.02.2026 um 13:51 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Bitburger Straße (PLZ 54293 in West-Pallien, Pallien). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren ist ein Blitzer 📍 auf der Gottbillstraße, PLZ 54294 in Zewen aufgebaut, Tempolimit hier: 60 km/h. Die Position ist seit 28.02.2026 um 11:02 Uhr bekannt.
Außerdem steht ein Blitzer 📍 auf dem Pacelliufer, PLZ 54294 in Süd, Matthias. Der Standort wurde am 28.02.2026 um 11:51 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 10 km/h.
(Stand von: 28.02.2026, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.02.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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