Mobile Blitzer in Mainz aktuell am Dienstag: Wo Sie am 13.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! In Mainz kann es für Autofahrer am 13.01.2026 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Mainz den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 3 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Mainz: Standorte für Blitzer am 13.01.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird 📍 auf der Pariser Straße, PLZ 55128 in Bretzenheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 13.01.2026 um 09:33 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
Daneben ist ein Blitzer am 📍 Standort Backhaushohl, PLZ 55128 in Bretzenheim aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 13.01.2026 um 07:44 Uhr bekannt.
Auch steht ein Blitzer im 📍 Bereich Am Römerlager, PLZ 55131 in Oberstadt, Siedlung am Fichteplatz. Der Standort wurde am 13.01.2026 um 06:37 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Stand: 13.01.2026, 10:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.01.2026, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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